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Gehsteige im Dritten

Die Restgehsteigbreiten im 3. Bezirk

Die Bezirksvertretung hat sich vor einiger Zeit Gedanken gemacht wieviel Platz Menschen auf dem Gehsteig zur Verfügung benötigen. So kamen die unten stehenden Zahlen zustande. Das Problem ist aber meistens, daß schon existierende Gehsteige viel schmäler sind, als hier gefordert.

alle Angaben in Meter

Mindestgehsteig- breiten
über längere Strecken - dauernd

Einengungen höchstens auf Hausbreite/ Gastgartenlänge (10 - 25 m)

Kürzere Einengungen auf 4-5m bzw. Pollerreihen - zeitweise

Punktuelle Einengungen (einzelne Maste, Poller, Hydranten)

Hauptgeschäfts-
straßen

3,50

3,00

2,50

2,00

Nebengeschäfts-
straßen

2,50 (Regelgehsteigbreite)

2,00

2,00

1,50

Nebenstraßen

2,00

1,50

1,20

1,20

Bus-, Bimhaltestellen

 

2,50

 

 

 

 

Mindestempfehl-ung nach ÖNORM B1600

Mindestmuß-breite nach ÖNORM B1600

absolute Mindestmuß-breite bei Einengungen lt. ÖNORM B1600

 

Bemessungskriterien

 

Fußgängerbreite/Kinderwagen

0,60

Rollstuhlbreite

0,70

Begegnende Personen

1,20

Müllgefäße

0,7 bis 2


 

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